Wettkampfreglement

Der Einfachheit halber werden Stellen und Personen in der männlichen Form bezeichnet. Diese Bezeichnungen betreffen Frauen und Männer.

Das OK des Herderner Laufes hat folgendes beschlossen:

  1. Teilnahmeberechtigung
    1.1 An den durch das OK des Herderner Laufes durchgeführten Laufevents sind alle Wettkämpfer teilnahmeberechtigt, welche die Kriterien der Ziffer 3 „Kategorieneinteilung“ erfüllen.
  2. Versicherung
    2.1 Alle Wettkämpfer sind selber für die Versicherung verantwortlich. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab.
  3. Kategorieneinteilung
    3.1 Massgebend ist der Jahrgang.
    Männer 20 M20        18- bis 29-jährig
    Männer 30 M30        30- bis 39-jährig
    Männer 40 M40        40- bis 49-jährig
    Männer 50 M50        50- bis 59-jährig
    Männer 60 M60        60- bis 69-jährig
    Männer 70 M70        70-jährig und älter
    Damen       D            18-jährig und älter
  4. Wertung
    4.1 Für die Wertung ist allein die Laufzeit massgebend.
    4.2 Die Zeitmessung erfolgt in Stunden, Minuten, Sekunden und Zehntelsekunden
    4.3 Zeitgleichheit bedeutet Ranggleichheit.
  1. Ausrüstung
    5.1 Tenue
    Vom Veranstalter werden Bluse und Hose des Tarnanzuges 90 (TAZ 90) zur Verfügung gestellt.
    5.2 Schuhe
    Frei (ausgenommen Spikes und dergleichen).
    5.3 Allgemeine Tenuehinweise
    Das Tenue hat der Körpergrösse des Trägers zu entsprechen; Die Ärmel dürfen hochgekrempelt werden. Alle andern Veränderungen wie das Entfernen von Taschen, Abschneiden von Ärmeln und Hosenbeinen, das Tragen von nicht anerkannten Badges sowie das Hochkrempeln von Hosen sind nicht zugelassen..
    5.4 Packung
    Die Packung besteht aus Kampf- oder Ordonnanzrucksack mit Stgw 90, Stgw-Lauf 57 oder Karabiner. Mindestens der Lauf der Waffe muss mitgeführt werden und muss sichtbar aus dem Rucksack ragen. Das Packungsgewicht (ohne Leibgurt) muss für Männer mindestens 6.2 kg und für Frauen 5.0 kg betragen. Für Frauen ist das Mitführen der Waffe bzw. Waffenteile freiwillig.
  2. Doping
    6.1 Anwendung
    Jede Anwendung verbotener Mittel und Massnahmen zur Leistungbeeinflussung (Doping) ist gemäss den Weisungen von Swiss Olympic untersagt.
    6.2 Kontrollen
    Der Veranstalter kann Dopingkontrollen gemäss den Ausführungsbestimmungen von Swiss Olympic durchführen oder durchführen lassen.
    6.3 Sanktionen
    Wird ein Wettkämpfer der Einnahme einer verbotenen Substanz gemäss Dopingliste von Swiss Olympic überführt, so hat dies die Disqualifikation und eine befristete Sperre (mindestens 1 Jahr) zur Folge.
  3. Begleitung
    7.1 Begleitfahrzeuge (Auto, Motorrad, Fahrrad), begleitende Läufer und mitgeführte Hunde sind nicht gestattet.
  4. Kontrollen/Disqualifikation
    8.1 Jeder Wettkämpfer ist selber verantwortlich, dass Tenue, Schuhe und Packung den Vorschriften entsprechen. Der Veranstalter kann Kontrollen durchzuführen.
    8.2 Undiszipliniertes und unsportliches Verhalten, Nachlässigkeit und Verstösse gegen das Wettkampfreglement durch Wettkämpfer und/oder Begleitpersonen können durch Disqualifikation geahndet werden.
  5. Einsprachen/Ausschluss
    9.1 Beschwerden gegen Mitkonkurrenten und Betreuer sowie gegen Funktionäre können von Wettkämpfern beim Schiedsgericht des Veranstalters innerhalb einer halben Stunde nach Zieleinlauf gegen ein Depot von CHF 50.- eingereicht werden. Bei gutgeheissener Einsprache wird das Depot zurück erstattet.
    9.2 Das Schiedsgericht des Veranstalters setzt sich wie folgt zusammen:
    – OK-Präsident
    – Chef Zeitmessung
    – Chef Strecke
    – Chef WVS
    9.3 Der Entscheid des Schiedsgerichtes des Herderner Laufes kann innerhalb von 7 Tagen durch einen eingeschriebenen Brief an den OK-Präsidenten des Herderner Laufes angefochten werden.
    9.4 Das OK des Herderner Laufes (alle OK-Mitglieder) entscheidet endgültig. Es kann zusätzlich eine zeitlich befristete Sperre aussprechen. Der Entscheid ist allen Beteiligten schriftlich mitzuteilen und von diesen einzuhalten.
  6. Schlussbestimmungen
    10.1 Dieses Reglement ist für die Waffenlaufwettkämpfe des Herderner Laufes verbindlich.
    10.2 Dieses Reglement tritt am 01.01.2018 in Kraft